@N3507@Bei Stumpf, 217 ff, genannte frühe "Luh" In Allendorf: |
1492: Loe Henctz. |
1496: Loe Hentz. |
1502: Loe Hen. |
1509: Loe Henctz. |
1520: Loe Hentz. |
1532 (Korngülte): Loe Hermann. |
1547/48: (= Steuerkapital in Gulden) Loe Caspar (130); Loe Heintz(334); Loe Hen (390). |
1555: /. [Die Liste von 1555 ist wesentlich kleiner als die anderenListen. Sie nennt einen sonst nie genannten "Lorentz". |
Dies könnte "Lohentz" = Heintz Luh sein.] |
1568: Lohe Heintzen Henn; Lohe Heintzen Crein. |
1575: Caspar Loe; Loe Heintzen Krein; Loeheintzen Henn. |
1578: Chaspar Loe; Henn Loe; Johann Loe; Loeheintzen Crein. |
1589: Caspar Lohe; Henn Lohe; Johan Lohe; Lohen Krein Hof ledig. |
[1555 wird bei Stumpf in der wesentlich kleineren Liste als 1547/48und 1568 kein „Loh“ genannt, aber ein „Lorentz“, der sonst nie mehrgenannt wird. Deshalb kann hier wahrscheinlich von einem Schreib- oderLesefehler ausgegangen werden, es ist vmtl. „Lohentz“ gemeint; sodaßdieser vmtl. erst nach 1555 und vor 1568, und nicht schon vor 1555,verstorben ist.] |
[Dieser Heintz Loh wird ab 1547/48 zum ersten Mal genannt. Er istsicher der Vater von dem 1568 genannten „Lohe Heintzen Henn“ und vondem in den CGA 1574 genannten „Luoheintzen Johannes“, der dann Centnerin Lindes wird. |
Ob „Loeheintzen Crein“ seine Witwe oder seine Tochter ist, war zuerstnicht zu entscheiden. Nachdem, aus den VGA ersichtlich, seine Witwe1578 noch lebte, ist wohl davon auszugehen, daß sie damit gemeint ist. |
Johannes Luh wird bei seiner Nennung in den CGA wohl schon 24 Jahrealt gewesen sein, kann also um/vor 1550 geboren sein; obiger Henn Lohwird bei der 1. Nennung 1568 auch mindestens 23 Jahre alt gewesensein, ist also wohl vor 1545 geboren. |
Demnach wird dieser Heintz um/vor 1522 geboren sein. Es könnte demnachgerade noch der nur 1532 genannte Herman als Vater in Frage kommen,aber auch der von 1492 bis 1520 genannte Hentz Loh. Vmtl. ist dieseraber eher der Großvater und Stammvater aller Loh/Luh in Allendorf.] |
Nennungen in den VGA, die Bezug zu ihm haben: |
Vorwort: |
Diese nachgeschriebene stell(en) geb(en) lv(cv?). szt. Des geb(en)Hermans Erb(en) vij ß. xv. d. Herr Johan vnd sein Schwester Metz vndHenckeln Herman iij ß. vij. d. Auß der Schwobeln guth. Sind MondParHenrich vnd Johans Lo. |
[Ist er damit ein Sohn von Hermann Loe??] |
1578: |
Henn vnd Johannes Lo gebrüd(er) vnd Gottfried Ir schwager werd(en)Ingesetztt nach gewonheitt dises gerichts Inn den Gebräuch So sie vonIrre Mutter vnd schwiger leyweiß Inhab. |
1580: |
Gerhards Crist württ gerichtlich Ingesetztt Inn eyn Plack(en) Sandsmit weyd(en) nebendigK dem Ogang, theylet mit Lo Crein Erb(en) So ehrerblich vmb Valtins Jorgen erkaufft. |
1588: |
Just Hofman Pfarh(err) Zu Lutzelind(en) würt Ingesetzt Inn dj GütherSo ehr Erblich schüldhalb(er) von Milchior Volck seynes Bruder Ennersweg(en) / wie die geschetztt word(en) nemen müß(en) Ist dz theil Sovon Geitz(en) (Beitz?) Ench(en) herürd Voigt güth vhngefehr 10Rüd(en), dann j v(ierte)l obendigk Lo Crein Crauttgard(en) Gleicht mitJohan Volck Gildt sein gePürend Pfochtt. Erblich(en).
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